Geplante Gesetzesänderung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zum Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung für Personen im Ausland

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatangehörigkeitsrechts wird am 26. Juni 2024 in Kraft treten. Damit wird es für Deutsche im Ausland auch einfacher die Staatsangehörigkeit der neuen Heimat anzunehmen ohne ihre deutsche zu verlieren. Genaueres lesen Sie bitte hier.